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Kinderzeit Bremen 03/04 2022

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Familienmagazin für die Region Bremen, Ausgabe März/April 2022

Familienleben

Familienleben Bremen erfüllt Kinderwunsch 2022 ist mit einer guten Nachricht für ungewollt kinderlose Paare gestartet – egal, ob hetero oder gleichgeschlechtlich, mit oder ohne Trauschein. © Canva In Deutschland ist laut des Bundesgesundheitsministeriums etwa jedes zehnte Paar auf reproduktionsmedizinische Unterstützung angewiesen, um Nachwuchs zu bekommen. Im Rahmen der Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ können Paare seit dem 1. Januar 2022 endlich auch in Bremen einen Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung erhalten. Insgesamt zwölf Bundesländer beteiligen sich an der Initiative, aber nur vier – darunter auch Bremen – unterstützen auch gleichgeschlechtliche Paare bei der Inanspruchnahme von Kinderwunschbehandlungen aus Landesmitteln. Vor der Gesetzesänderung übernahmen die Krankenkassen die Kosten lediglich bei verheirateten, heterogeschlechtlichen Paaren. Angeschoben wurde der Beschluss von Dringlichkeitsanträgen, die die FDP-Fraktion seit 2019 jedes Jahr an die Bremische Bürgerschaft richtete, denn nur durch die Förderung durch das Bundesland Bremen kann zusätzlich eine Förderung durch das Bundesministerium abgerufen werden. Beide Förderungen ergänzen die Leistungen der Krankenkasse und entlasten den finanziellen Eigenanteil damit zusätzlich. Gefördert werden ausschließlich Behandlungen nach Art der Invitro-Fertilisation (IVF) und der Intracytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI). Wer kann die Förderung beantragen? • Verschiedengeschlechtliche, gleichgeschlechtliche oder diverse Ehepaare, bei denen mindestens eine Person über weibliche Fortpflanzungsorgane verfügt. • Gleichgeschlechtliche Lebenspartner:innen, bei denen mindestens eine Person über weibliche Fortpflanzungsorgane verfügt, die nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz zusammen leben oder • in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebende verschiedengeschlechtliche oder gleichgeschlechtliche Paare, bei denen mindestens eine Person über weibliche Fortpflanzungsorgane verfügt. Wie hoch ist die Förderung? Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung aus Mitteln des Landes und des Bundes gewährt. Sofern nicht genügend Bundesmittel zur Verfügung stehen oder die Voraussetzungen für die Förderung durch Bundesmittel nicht vorliegen, wird nur der Anteil des Landes als Zuwendung gewährt. Zuwendungsfähig sind ausschließlich die entstehenden Kosten für die Behandlung. Verwaltungskosten werden nicht erstattet. Insgesamt stehen im Land Bremen pro Jahr 80.000 Euro als Förderung zur Verfügung. Auch Lena Hartwich, Beraterin bei pro familia Bremen, begrüßt Bremens Beteiligung: „Für einige Menschen werden die neuen Förderrichtlinien lebensverändernd sein. Bisher war Menschen mit geringem Einkommen ein Zugang zu medizinischen Verfahren oftmals unmöglich. Zudem springt Bremen besonders bei den Menschen ein, die keine Unterstützung durch die Krankenkassen oder den Bund bekommen.“ 14 kinderzeit-bremen.de

Rechenbeispiele Für Kinderzeit Bremen erklärt Lena Hartwich die Kostenbeteiligung in drei Beispielen, die je nach konkretem Fall variieren können. Im realen Fall können weitere Faktoren wie zusätzliche medizinische Leistungen, die nicht von den Krankenkassen getragen werden, dazukommen. Die Beteiligung der Krankenkassen gilt zudem nur ab und bis zu einem bestimmten Alter und nur bis zum dritten Versuch. Bei den gleichgeschlechtlichen Paaren kommen u.a. noch Kosten für die Samenbank hinzu. Ausgehend von einer fiktiven Summe für den ersten Versuch einer ICSI-Behandlung über 4.000 Euro, könnte die Kostenübernahme in drei verschiedenen Fällen auf Basis der Informationen der Senatorin für Gesundheit so aussehen: Bei einem verschiedengeschlechtlichen Ehepaar trägt die 1. Krankenkasse 50 Prozent der Gesamtkosten. Das entspräche 2.000 Euro. Von den verbleibenden 2.000 Euro übernimmt der Bund 25 Prozent, also in diesem Fall 500 Euro. Das Land Bremen übernimmt nochmals bis zu 25 Prozent vom Eigenanteil. Allerdings liegt der Höchstbetrag nach der Bekanntmachung der Senatorin über die „Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur assistierten Reproduktion“ vom 17.12.2021 bei 450 Euro. Somit bliebe ein Eigenanteil von 1050 Euro. PÖKS FINDET STADT KINDERBETREUUNG MIT SPIEL, SPASS UND MUSIK – ENTSPANNTES SHOPPING FÜR DIE ELTERN WO? KNOCHENHAUERSTRASSE 9 WANN? MI - FR 12 - 18 UHR, SA 10 - 16 UHR MEHR INFOS: Bei einem unverheirateten verschiedengeschlechtlichen Paar 2. trägt die Krankenkasse keine Behandlungskosten. Von den 4.000 Euro Gesamtkosten Hast übernimmt du schon der Bund einmal bis zu Geräusche 25 Prozent. beobachtet oder weißt, Ob in diesem Beispiel die was 1.000 ein Euro Ruhestein aus Bundesmitteln ist? Scann getragen den QR-Code mit einem werden, oder ob eine Deckelung Smartphone vorliegt, geht oder allein Tablet aus der und Bekannt- du findest es heraus! machung nicht hervor. Das Land Bremen übernimmt ebenfalls bis zu 25 Prozent des Eigenanteils, höchstens aber 900 Euro. Somit bliebe in diesem Beispiel ein Eigenanteil von 2.1000 Euro. Bei einem gleichgeschlechtlichen weiblichen Paar trägt die 3. Krankenkasse ebenfalls keine Behandlungskosten. Auch der Bund fördert die Behandlung nicht. Dafür übernimmt das Land Bremen von den 4.000 Euro bis zu 50 Prozent der Kosten. Die Höchstsumme liegt in diesem Falle bei 1.300 Euro. Somit bliebe in diesem Beispiel ein Eigenanteil von 2.700 Euro. Anlaufstellen pro familia Bremen, Hollerallee 24, 0421-3406030, bremen@profamilia.de, profamilia.de/angebote-vorort/bremen/ Kinderwunsch Bremen, Praxis für Reproduktionsmedizin, Emmastr. 220, 0421-224910, info@kinderwunschbremen.de, kinderwunschbremen.de Praxis für Humangenetik, Schwachhauser Heerstraße 50 a-c, 0421-34674340, kontakt@praxis-fuerhumangenetik.de, praxis-fuer-humangenetik.de DIAKO - Bremer Zentrum für Fortpflanzungsmedizin, Gröpelinger Heerstr. 406-408, 0421-61021212, Dr. med. Sebastian Grewe, kontakt@icsi.de, icsi.de Allgemeine Infos auf: informationsportal-kinderwunsch.de BREMEN-CITY.DE/POEKS Bist du manchmal hibbelig? Probier die Bienenatmung aus! Setz dich ganz bequem und mit aufrechtem Rücken hin, etwa im Schneidersitz. Schließe deine Augen. Atme durch die Nase ein und summe beim Ausatmen mit geschlossenem Mund wie eine Biene so lange wie möglich bequem aus. Dann atmest du wieder durch die Nase ein und wiederholst das Summen noch viermal. Du fühlst das Summen übrigens in deiner Kehle. AOK Bremen/Bremerhaven Die Gesundheitskasse. VORANMELDUNG UNTER 0176 29134682 ODER POEKS@BREMEN-CITY.DE UNTERSTÜTZT DURCH: AOK_AZ Kinderzeit Bienenatmung_92x128.indd 2 12.01.22 10:59 15

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