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Kinderzeit Bremen 05/06 2021

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Familienmagazin für die Region Bremen, Ausgabe Mai-Juni 2021

Recht lage reicht es

Recht lage reicht es nicht, das Strafmaß zu erhöhen. Besonders Schutzkonzepte in Schulen sowie die Nachverfolgung müssen verbessert werden. Die geringe Zahl von Ermittler:innen bei der Polizei sorgen für eine Überlastung des Apparats und eine viel zu lange Dauer bei den Verfahren. Zudem braucht es besser geschulte Fachkräfte und Familienrichter:innen sowie Netzwerke, die gerade im Präventionsbereich besser greifen und Täterstrategien früher aufdecken.“ Denn ob sich ein Täter allein davon abhalten ließe, dass das Strafmaß von 10 auf 15 Jahre erhöht wurde, ist fraglich. Mehr Geld für Trennungskinder Zwei weitere wesentliche Neuerungen bekommen die meisten Familien bereits seit dem 1. Januar 2021 aufs Konto: Zum einen wurde das Kindergeld um 15 Euro angehoben. Somit beträgt die monatliche Auszahlung 219 für das erste und zweite Kind, 225 Euro für das dritte und ab dem vierten Kind 250 Euro. Aber auch der Unterhaltsvorschuss wurde erhöht: für Kinder bis 5 Jahren um 9 Euro auf 174, für Kinder von 6 bis 11 Jahren um 12 Euro auf 232 und Kinder von 12 bis 17 Jahren haben einen Anspruch auf 309 Euro (statt wie bisher 293 Euro). Während diese Beträge von der staatlichen Familienkasse beziehungsweise dem Jugendamt bezahlt werden, muss der Kindesunterhalt direkt vom unterhaltspflichtigen Elternteil nach einer Trennung bezahlt werden. Und da wird es kompliziert: Auch wenn sich die Sätze für den Mindestunterhalt des Kindes erhöht haben, heißt das in der Praxis noch lange nicht, dass diese Beträge auch gezahlt werden. Die Höhe des zu zahlenden Kindesunterhalts richtet sich zwar nach der Düsseldorfer Tabelle, eine verbindliche Rechtsgrundlage ist sie aber nicht. Gerade in Zeiten von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit werden die Unterhaltszahlungen oft eigenmächtig gekürzt oder bleiben ganz aus. Dagegen können Unterhaltsberechtigte nur mit langwierigen und kostspieligen Gerichtsverfahren vorgehen, weshalb viele unterhaltsberechtigte Kinder nach Jahren der Streitereien um Unterhaltszahlungen leer ausgehen. Nach einer Studie der Bertelsmann Stiftung aus dem Jahr 2016 erhalten 50 Prozent der Kinder von Alleinerziehender gar keinen Unterhalt, 25 Prozent bekommen weniger, als ihnen zusteht. (Zugegeben: Die Studie ist sechs Jahre alt, aber immer noch die aktuellste.) Die Folge: Knapp eine Million Kinder Alleinerziehender in Deutschland leben von Hartz IV. Um die Situation dieser Kinder zu verbessern, müsste die Politik Regelungen für den Kindesunterhalt ändern. Da ist der höhere Steuerfreibetrag für alleinerziehende Elternteile für 2020/2021 nur ein schwacher Trost. Seit 2015 betrug er 1.908 EUR im Jahr, mit dem 2. Corona-Steuerhilfegesetz hat die Bundesregierung den Steuerfreibetrag für die Jahre 2020 und 2021 auf immerhin 4.008 Euro angehoben, bei mehr als einem Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um 240 Euro für jedes weitere Kind. Das Steuerrecht berücksichtigt diesen Entlastungsbetrag automatisch, wenn der alleinerziehende Elternteil eines Kindes in der Steuerklasse II eingestuft ist. Für jedes weitere Kind muss der Erhöhungsbetrag von 240 Euro beim Finanzamt ausdrücklich beantragt werden. Denkt bitte daran, liebe Alleinerziehende: Jeder Euro zählt! www.arbeitnehmerkammer.de Fragen zu Mutterschutz, Elterngeld, Elternzeit? Information und Beratung für (werdende) Eltern ARBEIT & FAMILIE Mehr Informationen 0421 . 3 63 01-11 www.arbeitnehmerkammer.de/ mutterschutz-info 10 kinderzeit-bremen.de

Er hat mehr vom Kind. Und ich habe mehr vom Beruf. Der Partnerschaftsbonus schenkt Eltern in Teilzeit vier Monate zusätzlich, damit beide Familie und Beruf besser vereinbaren können. Nehmt euch diese Zeit. Elterngeld www.familienportal.de/partnerschaftsbonus Die neue Generation Vereinbarkeit

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