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Kinderzeit Bremen 05/06 2021

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Familienmagazin für die Region Bremen, Ausgabe Mai-Juni 2021

Recht © 123rf-com-Luis

Recht © 123rf-com-Luis Louro Mehr Schutz für Kinder Kinderrechte ins Grundgesetz, höhere Strafen für Gewalttaten und mehr Geld für Trennungskinder: In 2021 gibt es Neuerungen in der Gesetzgebung. Diese sind für Familien wichtig: Kinderrechte ins Grundgesetz Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat erstmals im Jahr 1968 (!) ausdrücklich betont, dass Kinder Grundrechtsträger sind und Anspruch auf den Schutz des Staates haben. Der Text des Grundgesetzes erwähnt die Grundrechte von Kindern bisher immer noch nicht. Zwar wurde seitdem mehrfach vorgeschlagen, in Artikel 6 Absatz 1 GG neben Ehe und Familie auch Kinder besonders zu schützen, die Umsetzung erfolgte bislang dennoch nicht. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 20. Januar 2021 hat nun die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz beschlossen. Nach dem Entwurf (der „nur noch“ vom Bundesrat und -tag abgesegnet werden muss) soll in Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes folgende Formulierung neu aufgenommen werden: „Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“ Dieser Gesetzentwurf stößt auf vielen Seiten auf scharfe Kritik. So hat ein Bündnis von über 100 Organisationen in einem gemeinsamen Appell vom 25. März 2021 die Bundestagsfraktionen und die Bundesländer aufgefordert, sich bis zur Sommerpause auf ein Gesetz zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zu einigen, das den Ansprüchen der UN-Kinderrechtskonvention gerecht wird. Der Aufruf „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“ kritisiert den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf als unzureichend, da er keine Stärkung der Kinderrechte bedeute, sondern hinter der UN- Kinderrechtskonvention zurückfiele. Die Organisationen fordern statt- WESTERHOLT RECHTSANWALT Denise Fromme Notarin & Fachanwältin für Familienrecht Beratung zu allen juristischen Fragen rund um die Familie: Unterhalt und Vermögensauseinandersetzung, Sorge- und Umgangsrecht, Erbangelegenheiten Hemmstr. 165 | 28215 Bremen | 0421-377790 | rae@korzus-partner.de www.korzus-partner.de Wir helfen Kindern zu ihrem Recht ! Viele Infos im BLOG Familienrecht · Kinderrechte | Jugendhilfe · Schule | Familien · Pflegeeltern Rechtsanwalt Matthias Westerholt · Fachanwalt für Familienrecht Schüsselkorb 17/18 · 28195 Bremen · Tel. (0421) 16 55 29-0 · Mobil (0176) 41 99 48 48 westerholt@die-rechtsanwaelte.com · BLOG: pflegekinderrecht.die-rechtsanwaelte.com 8 kinderzeit-bremen.de

dessen die Aufnahme folgender Kinderrechte im Grundgesetz: • Das Recht des Kindes auf Anerkennung als eigenständige Persönlichkeit • Die Berücksichtigung des Kindeswohls als ein vorrangiger Gesichtspunkt bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffen • Das Recht des Kindes auf Beteiligung, insbesondere die Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend Alter und Reifegrad • Das Recht des Kindes auf Entwicklung und Entfaltung • Das Recht des Kindes auf Schutz, Förderung und einen angemessenen Lebensstandard Anlaufstellen Kathrin Moosdorf, Geschäftsführerin vom Kinderschutzbund Bremen e.V., stellt fest, dass Beratungsangebote und Begleitung für schutzbedürftige Kinder und Jugendliche seit Corona weniger in Anspruch genommen werden: „Die Kinder sind verschwunden.“ Dabei ist es gerade jetzt besonders wichtig, dass sich sowohl die betroffenen Kinder als auch aufmerksame Erwachsene an die Beratungsstellen wenden, wenn ihnen eine Gefahr für ein Kind in ihrer Umgebung auffällt. In Bremen gibt es diese vier Anlaufstellen, die in Coronazeiten Online-Beratungen anbieten, auch anonym: Schattenriss, Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt und Übergriffe an Mädchen e.V., Waltjenstr. 140, Gröpelingen, 0421-617188, schattenriss-onlineberatung.de Bremer Jungenbüro, Beratung für Jungen, die Gewalt erleben, Schüsselkorb 17/18, Mitte, 0421-59865160, info@bremer-jungenbuero.de, bremer-jungenbuero.de Mädchenhaus Bremen e.V., Beratung für Mädchen bei allen Formen der Gewalt, Rembertistr. 32, Mitte, 0421-3365444, Notruf (rund um die Uhr): 0421-341120, maedchenhaus-bremen.de Kinderschutzbund Bremen e.V., Beratung für Kinder, Jugendliche, Eltern, Angehörige, Büger:innen, Schlachte 32, Mitte, 0421/240112-20, info@ dksb-bremen.de, dksb-bremen.de Sexualisierte Gewalt als Straftat Am 25. März 2021 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder beschlossen, sein Inkrafttreten ist damit nur noch eine Formsache. Das neue Gesetz (§ 176 des Strafgesetzbuches) sieht eine Verschärfung des Strafrechts, effektivere Strafverfolgungsmöglichkeiten und bessere Präventionswege vor. Außerdem werden höhere Qualifikationsanforderungen an Richter:innen und Staatsanwält:innen in der Familien- und Jugendgerichtsbarkeit festgelegt. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht begründet die Gesetzesänderung so: „Täter fürchten nichts mehr, als entdeckt zu werden. Den Verfolgungsdruck erhöhen wir deshalb massiv. Künftig ist Kindesmissbrauch ohne Wenn und Aber ein Verbrechen. Gleiches gilt für die abscheulichen Bilder und Videos, mit denen diese Taten zu Geld gemacht werden. Wer mit der Grausamkeit gegen Kinder Geschäfte macht, kann künftig mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft werden.“ Im neuen Gesetz wird der Begriff „Sexueller Missbrauch“ durch die Bezeichnung „Sexualisierte Gewalt“ ersetzt, und zwar aus zwei Hauptgründen: Das Wort MISSbrauch legt zum einen den Verdacht nahe, dass es auch einen akzeptierten GEbrauch geben könnte. Zum anderen beginnt Sexualisierte Gewalt weit früher als der Missbrauch und bedarf auch nicht des Körperkontaktes. So wird mit der Gesetzesänderung auch schon die „Vorbereitung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder“ strafbar. Dabei wird der bisherige Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern nun in drei Straftatbestände aufgespalten, um den Deliktsbereich übersichtlicher zu gestalten und entsprechend der jeweiligen Schwere der Delikte abgestufte Strafrahmen zu ermöglichen: Sexualisierte Gewalt, schwere sexualisierte Gewalt und sexualisierte Gewalt mit Todesfolge. Zum Straftatbestand der „Sexualisierten Gewalt“ gehört demnach beispielsweise ungewolltes Berühren oder Auf-den-Schoß-nehmen ebenso wie das Drängen zum Anschauen pornografischer Handlungen im Internetchat. Auch die bloße Androhung von Konsequenzen beim Nichtmitwirken an sexuellen Handlungen kann damit geahndet werden. Das ist in Zeiten der Digitalisierung längst überfällig gewesen. Grundsätzlich begrüßt auch Kathrin Moosdorf vom Kinderschutzbund Bremen die Gesetzesänderung, sie hat aber auch Bedenken: „Es ist gut, dass sich die Regierung mit dem Thema befasst und es auch öffentlich mehr diskutiert wird. Aber für eine gute Gesetzes- Gerlinde Ebert Rechtsanwältin Notarin & Mediatorin Tel. 0421/7 20 10 Kaja Woltmann-Becke Rechtsanwältin & Mediatorin Fachanwältin für Familienrecht Tel. 0421/32 04 70 Philipp Beckmann Rechtsanwalt Notar Miet-, Verkehrs-, Arbeitsrecht Tel. 0421/32 04 70 Iris Schröder Rechtsanwältin & Mediatorin Privates Baurecht, Mietrecht, WEG Tel. 0421/79 09 502 Dr. Laura Adamietz Rechtsanwältin Notarin & Mediatorin Tel. 0421/168 24 27 Contrescarpe 46 | 28195 Bremen 9

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