chancengleichheit nennetzwerke und Gründungsberaterinnen. „Frauen gründen anders als Männer. Sie starten langsamer, halten sich aber oft länger am Markt“, ist die positive Erfahrung von Sibylle Kaminski. Hilfe und Unterstützung bei Fachleuten suchen, sich zusammenschließen und einander mit Knowhow, Infos und Beratung zur Seite stehen: Das alles sind wichtige Aspekte, wenn man sich beruflich entwickeln will. Das gilt auch für all jene, die in Niedriglohnbranchen arbeiten und dort auch bleiben möchten. Wer sich ungerecht bezahlt fühlt, kann sich bei Berufsverbänden und Gewerkschaften nach den gängigen Lohnstrukturen erkundigen und das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. „Wo sich Kolleginnen zusammentun, haben sie eine bessere Ausgangsposition. In der Gemeinschaft ist man immer stärker“, sagt Kaminski. Auch Betriebsrat und Mitarbeitervertretungen sind wichtige Anlaufstellen. Dort kann man sich – ebenso, wie in der Politik oder in Lobbyverbänden – auch selbst engagieren und das Thema voranbringen. Wer etwas bewegen will, muss sich selbst bewegen. „Frauen, die langfristig mehr Geld verdienen möchten, müssen die rosa Brille absetzen und etwas dafür tun“, macht Katrin Erb-Ruck deutlich. Für Teilzeitkräfte oder Minijobberinnen mit älteren Kindern bedeutet das, Stunden aufstocken oder sich weiterqualifizieren. Eine Friseurin kann sich zur Büromanagerin umschulen lassen, Pflegekräfte eine Fortbildung zur Praxisanleiterin machen und Migrantinnen Sprachkurse absolvieren und Abschlüsse nachholen. Die Coronakrise schränkt Bildungsangebote derzeit ein. Aber Frauen können die Zeit nutzen, um sich über ihre Ziele klarzuwerden und dann durchzustarten, wenn es wieder möglich ist. Von Janina Mogendorf Verbund Bremer Kindergruppen e.V. Damit es uns gut geht... KINDERTAGESBETREUUNG in ELTERNVEREINEN Veranstalterinnen: Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven Beauftragte für Chancengleichheit Jana Latzel/Silke Steckel ProArbeit kAöR: Projekt Perspektive Wiedereinstieg im Landkreis Osterholz Informationen zu Kindertageseinrichtungen in Elternvereinen: Verbund Bremer Kindergruppen e.V. Admiralstraße 54, 28215 Bremen Tel.: 0421/502663 Öffnungszeiten: Mo bis Do 9.00 - 13.00 Uhr kontakt@verbundbremerkindergruppen.de www.verbundbremerkindergruppen.de Do 16.00 - 18.00 Uhr 8 kinderzeit-bremen.de
Kolumne Das Umgangsrecht Wie häufig darf ich mein Kind nach der Trennung sehen und wer legt diese Zeiten fest? Viele Eltern sind nach der Trennung verunsichert, wer bestimmt, wie häufig das Kind Kontakt mit dem anderen Elternteil hat, bei dem es nicht wohnt. Grundsätzlich ist es so, dass es keine gesetzliche Regelung oder Vorgaben für die Umgangszeiten gibt. Die Eltern selbst sollen nach einer Trennung eine Vereinbarung treffen, die dem Wohl des Kindes gerecht wird. Wenn Eltern nach der Trennung die Betreuungszeiten des Kindes hälftig untereinander aufteilen, spricht man vom Wechselmodell. Dieses Modell funktioniert am besten dann, wenn die Kindeseltern sich gut verstehen und auch gut miteinander kommunizieren können, da beim Wechselmodell viele Absprachen getroffen werden müssen. Beim Residenzmodell haben die Kinder den Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil und der andere Elternteil hat das Umgangsrecht. Dabei kann zum Beispiel geregelt sein, dass das Kind alle vierzehn Tage am Wochenende beim getrenntlebenden Elternteil verbringt und manchmal noch zusätzlich einen Tag in der Woche. Oder es wird ein langes Wochenende zum Beispiel alle vierzehn Tage von Freitag bis Montag oder Donnerstag bis Montag vereinbart. Ferien und Feiertage werden dabei häufig hälftig geteilt. Beim Nestmodell leben die Kinder in einem Haushalt, in dem die Eltern abwechselnd die Kinder betreuen. Dies ist jedoch die teuerste und seltenste Regelung, da drei Wohnungen vorhanden sein müssen. Wer legt den Umgang fest? Wenn es Eltern nach einer Trennung nicht gelingt, den Umgang einvernehmlich untereinander zu regeln, können sie Gespräche beim Jugendamt vereinbaren, das vermittelnd tätig sein Kanzlei Dr. jur. A. Kasten Familienrecht & Erbrecht Humboldtstr. 11-13 28203 Bremen 0421-25804690 familienrecht-bremen.de Dr. Alexandra Kasten ist Fachanwältin für Familienrecht und veröffentlicht in der Kinderzeit Bremen regelmäßig ihre Kolumne zu relevanten und aktuellen Themen des Familienrechts. Ihre Bremer Kanzlei ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert. kann. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, damit dieser dem anderen Elternteil einen Vorschlag zur Umgangsregelung unterbreitet. Nur wenn die Eltern auch dann unterschiedlicher Auffassung bleiben, muss ein Antrag auf Umgang beim Familiengericht gestellt werden. Bei einem familiengerichtlichen Verfahren wird dann geprüft und festgelegt, was dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Du liebst Deinen Job, aber hast noch nicht den passenden Arbeitgeber gefunden? Dann komm zu uns - wir suchen: Gesundheits- und Krankenoder Altenpfleger (m/w) vacances ist im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen und pflegerischen Versorgung einer der größten Arbeitgeber in Bremen. Unser Unternehmen wächst im Zukunftsmarkt Pflege – wachs mit uns! Mehr Infos unter: www.vacances.de/jobs Richte Deine Bewerbung an vacances, Hollerallee 13, 28209 Bremen oder an bewerbung@vacances.de 9
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